Wie viele deutsche Medien bereits berichteten (u.a. SpiegelOnline), hebt das deutsche Bundesverfassungsgericht das NRW-Verfassungsgesetz zur online Durchsuchung mehr oder weniger auf und erlaubt Durchsuchungen nur in einem stark begrenzten Raum. Der deutsche Bundesinnenminister W. Schäuble hofft jedoch trotzdem auf eine adaptiere Umsetzung des Papiers, allerdings eine entsprechende Formulierung zu finden wird sehr schwer sein und allenfalls wieder beim BVG geklagt.
Man kann heute nur eines sagen, der BVG hat den Rechtsstaat wieder in ein halbwegs normales Licht gerückt und stärkt das Vertrauen in die Gerichte welche nicht einfach die politischen Wünsche respektieren sondern die Menschen.
Danke an den BVG! Danke an die Kläger!